Menstrip NRW
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem/der Auftraggeber (-in) und Herr M. Szekely gelten ausschließlich diese "Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von Herrn M. Szekely ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Von diesen "Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen von der Schriftform.
Im folgenden Vertragswerk wird Herr M. Szekely zur Vereinfachung Künstler genannt. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin ohne Diskriminierungsabsicht zur Vereinfachung Auftraggeber genannt.
Grundlage des Auftragsverhältnisses ist der jeweilige Veranstaltungsvertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden sowie ergänzend diese "Geschäftsbedingungen", sofern im Veranstaltungsvertrag keine davon abweichende Regelung getroffen wurde. Die Angebote des Künstlers sind freibleibend. Der Auftrag kommt entweder auf der Basis eines mündlichen Vertrages zustanden, dies beinhaltet ( Art der Darbietung, Datum, Uhrzeit, Kontaktnummer und Auftrittsort anhand einer Adresse ), oder auf der Basis eines unverbindlichen Kostenvoranschlages zustande. Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Künstler als angenommen, sofern der Künstler nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass er/sie den Auftrag annimmt. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass der Auftragnehmer/ Künstler mit der Durchführung seiner Dienstleistung unverzüglich, d.h. vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist beginnt. Damit erlischt ein etwaig mir zustehendes Widerrufsrecht gem. § 312d Abs. 3 Ziff. 2 BGB.
Der Auftraggeber stellt eine der jeweiligen Witterung entsprechende geeignete Umkleidemöglichkeit in unmittelbarer Nähe zur Auftrittsfläche kostenfrei zur Verfügung. Diese Umkleidemöglichkeit muss der Anzahl der Tänzer/inn ausreichende Bestuhlung und Ablagemöglichkeiten (Tische und wenn möglich Garderobenständer) sowie einen Spiegel besitzen. Ist dies nicht möglich, so ist der Künstler rechtzeitig darüber zu unterrichten. Der Künstler behält sich vor, bei Notwendigkeit eine Umkleidemöglichkeit und die entsprechenden Gegenstände (Spiegel, Bestuhlung usw.) gegen Aufpreis zu organisieren.
Der Auftraggeber ist für die Absicherung der Tänzer/inn durch geeignetes Personal gegen etwaige Übergriffe, unsittlichen Handlungen oder anderen Übergriffen von Gästen oder anderen Personen in seinem Verantwortungsbereich während der gesamten Veranstaltung verantwortlich. Dieses geeignete Personal muss diesen Aufgaben zur Gewährung der persönlichen Sicherheit der Tänzer/inn vom Veranstalter autorisiert und in jeder Form gewachsen sein. Ist dies dem Veranstalter nicht möglich, stellt der Künstler kostenpflichtig Security Personal zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Darbietungen des Künstlers erotischen Charakter (keine pornografischen Handlungen) haben und der Zutritt zur Veranstaltung nur für Erwachsene ab 18 Jahren gewährt werden darf. Für deren Durchführung und Durchsetzung ist der Auftraggeber verantwortlich. Etwaige Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen den Künstler wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher generell ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt dem Künstler insoweit von sämtlichen Schäden frei, die dadurch entstehen, dass von dem Künstler nicht zu vertreten Minderjährige die Veranstaltung besuchen.
Abgerechnet wird in der Regel vor Ort in Bar mit dem insoweit zur Abrechnung berechtigten Künstler. Der Künstler stellt Rechnungen nach § 19 UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar). Die Rechnungslegung des Künstler erfolgen in der Regel auf elektronischem Weg (per E-Mail) und sind sofort nach Rechnungseingang, sofern im Veranstaltungsvertrag nicht anderweitig festgelegt, ohne Abzug fällig. Wenn mit dem Kunden vereinbart, kann auch direkt vor Dienstleistungsbeginn an dem Künstler in Bar entrichtet werden.
Der Künstler gewährleistet die Organisation der übertragenen Veranstaltung. Bei privaten Auftraggebern und bei Buchungen von anderen Tänzer/innen lediglich die Vermittlung von Künstlern. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen sofort in der Veranstaltung mündlich zu rügen, und, sofern die Rüge aufrechterhalten wird, diese Rüge spätestens innerhalb von drei Tagen schriftlich dokumentiert zu wiederholen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber, sofern dies aufgrund der Art der Leistung möglich ist, das Recht auf Verbesserung der Leistung durch des Künstler zu. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können somit nur während der Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden. Der Künstler ist von sämtlichen Haftungen und Ansprüchen frei, welche nicht auf die Beschaffung und Organisation von notwendigen bautechnischen und versicherungsrelevanten Leistungen zurückzuführen sind. Das betrifft insbesondere die notwendigen Leistungen, welche der Auftraggeber selbst realisiert. Falls der jeweilige gebuchte Künstler/in aus wiedrigen Umständen verhindert sein sollte( Krankheit, höhere Gewalt ) liegt die Auswahl von entsprechenden Ersatz Tänzer/innen, die für diese Art von Unterhaltung vorgesehen ist, im Ermessen des Künstlers M.Szekely. Sollte während der Darbietung eines Künstlers etwas beschädigt werden, was nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich war, haftet der Künstler nicht.
Der Vertragsparteien vereinbaren, dass der Auftraggeber das Recht hat, den Vertrag bis zum 14. Tag vor dem Buchungstag kostenfrei zu stornieren. Eine Stornierung nach dem 14. Tag vor dem Buchungstag ist kostenpflichtig und zwar in Höhe von 50% der vereinbarten Gage. Eine Stornierung am Buchungstag ist nicht möglich, die vereinbarte Gage ist in jedem Falle in voller Höhe fällig. Dem Auftraggeber bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und des Künstlers und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Ist der Auftraggeber ein Gewerbetreibender, gilt folgendes als vereinbart: Erfüllungsort ist der Sitz des Künstlers. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Künstler und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Der Künstler ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass dies die übrigen Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit betrifft. Die Parteien vereinbaren vielmehr, eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Regelungen zu treffen, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung auszulegen.
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